Ein Lichtblick für den organisierten Sport in Baden-Württemberg: Ab Montag,11. Mai 2020 sind in einem ersten Schritt alle Sportarten, die unter freiem Himmel und unter Einhaltung strenger Infektionsschutzvorgaben ausgeübt werden können, in Baden-Württemberg wieder erlaubt. Das oberste Ziel bleibt, eine neue Infektionswelle zu verhindern. Deshalb können auch im Breiten- und Leistungssport nur schrittweise Lockerungen ermöglicht werden.
Gerade bei Sportarten wie Leichtathletik, Golf, Tennis, Reiten, Segeln, Klettern, Kanusport und Sportschießen auf Außenanlagen können die Regeln des Infektionsschutzes eingehalten werden. Für Fußballmannschaften bedeuten die Lockerungen beispielsweise, dass individuell und in Kleingruppen – jedoch ohne direkten körperlichen Konktakt – trainiert werden darf.
In der WLSB-Infothek finden Sie ab sofort Empfehlungen und Informationen der Ministerien und des DOSB, die den Wiedereinstieg im Breiten- und Leistungssport im öffentlichen Raum und auf öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten im Freien möglich machen. Ergänzend hierzu haben die Sportfachverbände entsprechende Angebote entwickelt, die sich an den allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln orientieren.
Quelle: https://www.wlsb.de/aktuelles/news/961-wiederaufnahme-des-sport-und-trainingsbetriebs-in-baden-wuerttemberg